Freitag, 27. November 2009

Gott erhalte, Gott beschütze, vor dem Kaiser unser Land... Oder: Wie sinnhaft sind die Habsburgergesetze?

Ulrich Habsburg-Lothringen ist ein Herr von fortgeschrittenem Alter und ärgert sich: Er darf, so die österreichischen Behörden, nicht zur Wahl des Bundespräsidenten im kommenden Jahr antreten. Die zuständigen Ämter berufen sich dabei unter anderem auf Artikel 60 Absatz 3 zweiter Satz des Bundes-Verfassungsgesetzes von 1920:

Ausgeschlossen von der Wählbarkeit sind Mitglieder regierender Häuser oder solcher Familien, die ehemals regiert haben.


Herr Habsburg findet das ungerecht. Schließlich kann er ja nichts dafür, dass seine Familie - nach Eigendefinition Berufspolitiker seit 800 Jahren - von 1282 bis 1918 - also 636 Jahre lang - mit nahezu unumschränkter Machtfülle dieses Land beherrscht haben. Kluge und dumme, fortschrittliche und konservative Habsburger hat Österreich in allen Funktionen gesehen auch exzentrische Schwule und bigotte Katholiken (von Letzteren etliche mehr). Mörder, Lügner und Urkundenfälscher aber auch Reformer und Visionäre. Eine typische Familie möchte man meinen, mit dem Unterschied eben, dass ihre Spinnereien wesentlich mehr Menschen als nur sie selbst betroffen haben. "Wenn es den Kaiser juckt müssen die Völker sich kratzen." hieß es nicht umsonst.

Seit dem 11. November 1918 aber, seit der etwas naive und geistig mäßig begabte, dafür aber umso gläubigere Kaiser Karl (Ausspruch eines Generals: "Kaiser Karl ist dreißig Jahre alt, sieht aus wie ein Zwanzigjähriger und denkt wie ein Zehnjähriger."), unter Druck und nachdem er zunächst in Ohnmacht gefallen war, "auf alle Anteile an den Regierungsgeschäften" verzichtet hat und schließlich das Land verlassen musste, seit damals hat sich das mit den Habsburgern etwas geändert. Kaiser Karl hat 1922 auf Madeira wegen einer Lungenentzündung das Zeitliche gesegnet und wurde mittlerweile aufgrund der mirakulösen Heilung einer brasilianischen Nonne von den Krampfadern seeliggesprochen, obwohl er im Ersten Weltkrieg noch großzügig den Einsatz von Giftgas erlaubt hatte. Ulrich Habsburg-Lothringen ist zwar auch noch Politiker, aber eben nicht Erzherzog und Mitglied des cisleithanischen Herrenhauses, sondern Gemeinderat von Wolfsberg in Kärnten, für die Grünen wohlgemerkt. Er strengt nun, gemeinsam mit seiner Nichte, ein Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof an, um die diskriminierenden Bestimmungen aufheben zu lassen. Die einschlägige 800-jährige Berufserfahrung seiner Familie hat sich auf seine Kenntnis der österreichischen Verfassung jedoch scheinbar nicht positiv ausgewirkt. Was aber nur mäßig verwundert, bedenkt man das habsburgische Verhältnis zur Constitution, die sie als Beleidigung ihres Gottesgnadentums betrachteten. Kaiser Franz Joseph sagte deshalb dereinst zu einem seiner Minister: "Ich verbiete ihm das Wort Verfassung noch einmal in den Mund zu nehmen!", erließ dann aber doch - gezwungenermaßen - mehr Verfassungen als Richard Lugner Hasen hat. Es ist aber eben ein Merkmal der Demokratie, dass vor allem jene sich allzugerne auf die Verfassung berufen, denen sie an und für sich ein Dorn im Auge ist. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) wird aber - diese bescheidene Expertise erlaube ich mir hiermit abzugeben - die betreffenden Bestimmungen ganz gewiss nicht aufheben. (Sie sind seit 1920 im Bundes-Verfassungsgesetz bzw. in Verfassungsrang, gehören also nach der "Versteinerungstheorie" zum Urbestand des Bundesverfassungsrechtes, und können daher per se nicht baugesetzwidrig sein - nur das würde eine Aufhebung ermöglichen. Außerdem könnte man argumentieren - auch wenn ich mich dem nicht anschließen würde, dass sie sogar den Schutz des republikanischen Grundprinzips der Bundesverfassung genießen.)

Nichtsdestotrotz stellt sich die Frage, ob man Menschen für die (ehemalige) Stellung ihrer Familie zur Verantwortung ziehen kann und soll. Nun hat die Familie Habsburg dem Lande Österreich in seiner Geschichte zweifellos großen Ruhm beschert und es verdankt ihr gewissermaßen seine heutige Existenz. Den Ruhm haben die Habsburger aber in einem Aufwisch auch wieder beseitigt und was die Existenz anbelangt wäre die ihrer Deutschtümelei auch beinahe zum Opfer gefallen. Österreich ist seit 1918 wohl etwa 40% größer als es 1282 war. Das beträgt einen jährlichen Gebietszuwachs von statistisch 0,06%, auch das relativiert ihren Erfolg. Wären die Habsburger eine Bank, ich würde ihnen mein Geld nicht anvertrauen.



Dennoch kann Ulrich Habsburg-Lothringen für sich anführen, dass er mit dem allen nichts zu tun habe. Auch wenn er sich stolz "Mitglied des Hauses Habsburg-Lothringen" nennt - worauf Mitglieder der Häuser Prohaska und Pospischil wohl nie kommen würden - und sich vom Beifall der ewig Vorvorgestrigen zu seiner Verfassungsklage nicht irritiert zeigt. Die Habsburger-Gesetze, um die es in seiner Klage unter anderem geht, entstanden in den Gründungsjahren der Republik aus Angst vor einer Restitution der Monarchie. Diese stand im Raum, da sich vor allem die Christlichsozialen in der Frage der Staatsform zwiegespalten zeigten. Die Ansicht, dass Habsburg das einzig österreichische an Österreich gewesen sei, verschärfte diese Haltung nur noch. Die Zerrissenheit zeigt sich gut in einer damals kursierenden Scherzstrophe auf die alte Kaiserhymne:


Gott erhalte, Gott beschütze
Unsern Renner, unsern Seitz,
Gott erhalte vorsichtshalber
Auch den Kaiser in der Schweiz.


Wer von den Habsburgern sich nicht zur Republik bekannte, musste gehen. Die Situation verschärfte sich noch einmal, als Kaiser Karl - offensichtlich vom Lauf der Dinge gefrustet und noch ohne Wissen um seine postmortale Tätigkeit als seeliger Krampfadernheiler - bei seiner Ausreise in die Schweiz - die roten Eisenbahner hatte zu seiner Begrüßung im letzten Bahnhof vor der Grenze eine Strohpuppe in K&K Uniform aufgehängt - das sogenannte "Feldkircher Manifest" erließ, in dem er nicht nur seinen Machtverzicht zurücknahm, sondern auch die Rechtmäßigkeit der Deutschösterreichischen Regierung verneinte. Diese reagierte patzig und hob neben dem Adel, auch seine Vorrechte und Orden auf und erließ das Habsburger-Gesetz, das unter anderem bestimmte:


Im Interesse der Sicherheit der Republik werden der ehemalige Träger der Krone und die sonstigen Mitglieder des Hauses Habsburg-Lothringen, diese, soweit sie nicht auf ihre Mitgliedschaft zu diesem Hause und auf alle aus ihr gefolgerten Herrschaftsansprüche ausdrücklich verzichtet und sich als getreue Staatsbürger der Republik bekannt haben, des Landes verwiesen.


Seitdem muss sich jeder, der seine ehemaligen Titel öffentlich verwendet vor der Zahlung von 20.000 Kronen oder 6 Monaten Gefängnis fürchten. Otto Habsburg durfte erst in den 60ern nach Österreich einreisen, nachdem er erneut Verzicht geübt hatte. Der Ausschluss der Habsburger vom passiven Wahlrecht zum Bundespräsidenten - findig formuliert um sie nicht explizit nennen zu müssen - war nur eine weitere logische Konsequenz.

Wie zeitgemäß es heutzutage noch ist eine Familie von der Wählbarkeit auszuschließen die ihre besten Zeiten schon länger hinter sich hat als Jeannine Schiller, kann man sich gerne fragen. Auch ob jemand, dessen Aufenthalt in Österreich nur auf seinen Verzicht, oder den Verzicht seiner Vorfahren, auf die Mitgliedschaft im Hause Habsburg-Lothringen zurückgeführt werden kann, überhaupt unter die Bestimmungen des Art. 60 Abs. 3 S. 2 fällt, weil er dann ja eigentlich gar kein Mitglied dieses Hauses mehr sein kann, darf diskutiert werden.
Wer die Unterstützung einer Handvoll bierseliger schwarz-gelber CV'ler und der Kaiser-Karl-Gebetsliga genießt, hat wohl kaum Chancen auf das höchste Staatsamt, zumal die intellektuellen Kapazitäten vieler Habsburger, bedingt auch durch ihre übermäßige Verwandtschaft untereinander, nicht gerade bombastisch ausfallen. Spätestens seit ihr mittlerweile 97-jähriger Patriarch Otto vom US-amerikanischen Außenministerium als Negerministerium und vom Department of Defence als Judenministerium sprach oder den Namen Habsburg mit dem Tragen des Judensterns verglich, hat sich das Ansehen der allerhöchsten Familie in Kreisen von Zurechnungsfähigen, die nicht täglich beim Zähneputzen das Gott-erhalte summen oder dem tridentinischen Ritus anhängen, merklich geschmälert. Auch die Tatsache, dass der greise Otto die Chuzpe hatte vor einer ÖVP-Veranstaltung im Sitzungssaal der Bundesversammlung die Errichtung der austrofaschistischen Diktatur des Engelbert Dollfuß mit dem Satz "Wenn's ums Land geht ist alles erlaubt." zu rechtfertigen - was sogar Wolfgang Schüssel zum sanften Widerspruch reizte - sollte einem zu denken geben. Die Tatsache, dass jemand sieben Sprachen fließend spricht (Deutsch, Englisch, Kroatisch, Ungarisch, Spanisch, Französisch und Latein) und sich von Hitler nicht hat vereinnahmen lassen, kann über seine erzkatholische und zutiefst reaktionäre Weltanschauung nicht hinwegtäuschen. Trotz oder gerade wegen alledem braucht sich aber eine moderne und gefestigte Republik vor einer mehr schrulligen als gefährlichen Familie nicht zu fürchten. Die Zeiten in denen für Habsburger österreichische Reisepässe ausgegeben wurden in denen "gilt für alle Staaten der Welt mit Ausnahme Österreichs" stand, sind vorüber. Die Beziehung des Staates zu diesem Teil seiner Bürger hat sich letztendlich normalisiert. Das sollte sich auch im Gesetzesbestand auswirken. Wofür eine völlig normale Familie weiterhin ein eigenes Gesetz braucht ist heutzutage erklärungsbedürftig. Solange die Enteignung der habsburgischen Vermögen - Geld das sie vom Volk bezogen/ dem Volk entzogen haben - gewährleistet bleibt spricht nichts gegen einen Abbau sonstiger Beschränkungen. Verbietet man ihnen das Antreten zu Wahlen, gesteht man ihnen in Wirklichkeit eine Wichtigkeit zu die sie schon lange nicht mehr besitzen. Diese Familie gefährdet sich selbst weitaus mehr als die Republik. Wenn Habsburg ein Name wie Maier oder Gruber sein soll, muss er auch auf einem Wahlzettel stehen dürfen. Zumindest zum Amüsement des Wählers.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen